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Binderholz GmbH –
19.02.2026
Allgemeine Bauartgenehmigung für BBS-Brettsperrholzelemente
Binderholz hat vom DiBT die allgemeine Bauartgenehmigung aBG Z-9.1-935 für seine Brettsperrholzelemente BBS erhalten.
Die neue aBG deckt die in den vergangen zwei Jahrzehnten von Binderholz geprüften, klassifizierten und seit langem bewährten BBS-Bauteilaufbauten in Sichtqualität oder mit brandschutzwirksamen Bekleidungen in vollem Umfang ab. Somit sind alle im Massivholzhandbuch und in der Onlinedatenbank von Binderholz enthaltenen Wand-, Dach- und Deckenaufbauten über diese neue aBG bauordnungsrechtlich verwendbar.